Was tun, wenn’s doch passiert ist?

Keine Sorge: Innerhalb von 14 Tagen können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und von einem übereilt unterschriebenen Vertrag zurücktreten (außer bei Bagatellgeschäften bis 40 Euro).

Lesen Sie hierzu auch ausführlich:

 

Schriftlicher Widerruf:

Bitte beachten Sie dann folgende Formalitäten:
Setzen Sie ein förmliches Schreiben auf oder nutzen Sie kostenlos unsere Vorlage.

WICHTIG:

Verlangen Sie in Ihrem Schreiben eine schriftliche Bestätigung des Widerrufsrechts und schicken Sie es als Einschreiben mit Rückbestätigung.

 

Die Polizei rät

  1. Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung, verlangen Sie grundsätzlich den Dienstausweis und rufen Sie im Zweifel die entsprechende Behörde an.
  2. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und prüfen Sie Angebote und Vertragsbedingungen gründlich.
  3. Verlangen Sie immer eine Kopie des Vertrages mit deutlich lesbarer Adresse und ebenso gut erkennbarem Namen des Vertragspartners.


Und bitte bedenken Sie, seriöse Firmen melden sich in der Regel vorher an!

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